Gutscheine behalten ihre Gültigkeit
Gutscheine zu verschenken erfreut sich großer Beliebtheit. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der oder die Beschenkte auch das bekommt was er/sie sich wirklich wünscht. Bei genauerer Betrachtung findet sich auf einem Großteil der Gutschein ein so genanntes "Ablaufdatum". Dies bewirkt meist, dass Gutscheine in einer bestimmten Zeitspanne eingelöst werden. Doch was passiert wenn beim jährlichen Frühjahrsputz plötzlich der Geschenkgutschein anlässlich des letzten Geburtstages wieder auftaucht und das Gültigkeitsdatum überschritten ist?
Geht dieses Geld nun verloren oder kann der Gutschein vielleicht doch noch eingelöst werden.
Im Jahr 2008 entschied das Oberlandesgericht München, dass eine Gültigkeitsdauer von beispielsweise einem Jahr ungültig ist. Die befristete Gültigkeit verstößt gegen das so genannte Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dennoch gilt Gutscheine können nicht beliebig lange eingelöst werden auch hierbei gibt es zeitliche Begrenzungen. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen sind jedoch nicht ganz eindeutig.
Aus diesem Grund wird bei der Gültigkeit von Gutscheinen die gesetzliche Verjährungsfrist (gemäß § 195 BGB) von drei Jahren angenommen.
Das bedeutet im Detail: Wird ein Gutschein am 10. Jänner 2008 gekauft so ist er bis 31. Dezember 2011 gültig und kann beim Verkäufer eingelöst werden. Es ist sehr wichtig, über diese Tatsache informiert zu sein und sich keines Falls vom Verkäufer vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Aktuelle Informationen bietet Gutscheincodes.com - Coupons und Vergleiche werden mitgeliefert.